Der Haushaltplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der jeweiligen Kommune - er muss ausgeglichen sein. Der Haushaltsplan enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben voraussichtlich
- zu erwartenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben
- benötigten Verpflichtungsermächtigungen
Der Haushalt wird meistens bis April im Finanzausschuss vorberaten und vom Marktgemeinderat verabschiedet. Dann aber muss dieser noch dem Landratsamt zur Würdigung und evtl. Genehmigung vorgelegt werden. Ist das passiert, wird er öffentlich bekannt gegeben und ausgelegt. Nach der öffentlichen Auslegung tritt der Haushalt rückwirkend zum 1. Januar des Jahres in Kraft.Der Haushaltsplan besteht aus drei Einzelplänen: Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt und Finanzplan, der fünf Jahre umfasst. Anlagen sind die Schuldenübersicht, die Rücklagenübersicht, der Stellenplan für Beamte, Angestellte und Arbeiter und das Investitionsprogramm.
Der Vermögenshauhalt enthält alle Einnahmen und Ausgaben, die das Vermögen des Marktes verändern, d.h. den Wert von 800 Euro übersteigen. Der Verwaltungshaushalt enthält alle laufenden Einnahmen und Ausgaben des Marktes, die nicht im Vermögenshaushalt stehen. Die Sanierung der Schule etwa fällt in den Vermögenshaushalt, die Anschaffung eines Aktenordners in den Verwaltungshaushalt. Hier stehen auch die Personalkosten.
Fließt aus dem Verwaltungshaushalt genügend Geld in den Vermögenshauhalt, sind die Einnahmen aus Steuern also hoch, können Investitionen angegangen oder Rücklagen gebildet werden. Sinken die Steuereinnahmen oder steigen die Kosten, muss für Investitionen Geld aus den Rücklagen entnommen werden oder Kredite aufgenommen werden.
Haushalt 2024
Der Haushalt wurde in der Sitzung des Marktgemeinderates am 16. Mai genehmigt und zwischenzeitlich vom Landratsamt gewürdigt und die Haushaltssatzung über das Amtsblatt bekanntgegeben.
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