Ummeldung innerhalb der gleichen Kommune
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung (Wohnung wird endgültig, mit dem Willen, sie zukünftig nicht mehr für die Zwecke des täglichen Lebens zu benutzen, verlassen) und Bezug einer neuen Wohnung innerhalb derselben Gemeinde.
Fristen
Ummeldung innerhalb einer Woche nach dem Umzug.
Erforderliche Unterlagen
Zweckmäßig: Personalausweis zur Anschriftenänderung mitbringen bzw. vorlegen, damit die Anschriftenänderung eingetragen werden kann.
Rechtsgrundlagen
Art. 13, 17, 21 Bayer. Gesetz über das Meldewesen
Für Sie zuständig
Ansprechpartner | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Sabine Bauer Sachbearbeiterin | 06028 / 9712-29 | 06028 / 3590 | 1 | sabine.bauer@sulzbach-main.de |
Andrea Leimeister Sachbearbeiterin | 06028 / 9712-14 | 06028 3590 | 1 | andrea.leimeister@sulzbach-main.de |
Birgit Reuß Sachbearbeiterin | 06028 / 9712-26 | 06028 / 3590 | 1 | birgit.reuss@sulzbach-main.de |