Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
11.03.2024
Für Deutsche besteht nach § 1 Personalausweisgesetz eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr.
Um eventuellen unliebsamen Überraschungen etwa bei polizeilichen Kontrollen oder Auslandsreisen vorzubeugen ist es ratsam die Gültigkeit des Personalausweises bzw. Reisepasses zu kontrollieren. Die Ausstellung neuer Ausweispapiere dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
Aus diesem Grund bitte wir Sie, Ihre Ausweisdokumente rechtzeitig zu beantragen.
Für die Beantragung ist erforderlich:
- persönliches Erscheinen und eigenhändige Unterschrift
- Personalausweis oder Reisepass (auch abgelaufen), zur Feststellung der Identität
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- das Lichtbild muss auf die Größe 35 x 45 mm bereits zugeschnitten vorgelegt werden
- bei Erstbeantragung: Geburtsurkunde (wenn ledig) bzw. Heiratsurkunde (wenn verheiratet bzw. geschieden)
Für weitere Fragen steht Ihnen unser Bürgerbüro gerne zur Verfügung.
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