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Ärgernis Hundekot

08.08.2024
Wir appellieren an die Hundebesitzer, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden und beim Ausführen Ihrer Tiere für die Umwelt Sorge zu tragen.

Hundekot auf öffentlichen Flächen und in öffentlichen Grünanlagen immer öfter ein Ärgernis

Immer wieder häufen sich die Klagen über mit Hundekot verunreinigte Gehwege, öffentliche Plätze und auch private Grundstücke.

Eine verbreitete Unsitte von Hundebesitzern, ihre Hunde in öffentlichen Grünanlagen, entlang von Fuß- und Radwegen oder auf diesen direkt ihr „Geschäft“ erledigen zu lassen und die „Hinterlassenschaft“ aus Bequemlichkeit dort gleich liegen zu lassen, führt immer wieder zu Unmut und Verärgerung bei den Mitbürgern. Durch eine derartige verantwortungslose Verhaltensweise setzen sie sich nicht nur den Vorwürfen und dem Ärger der anderen Bürger aus, Hundehalter handeln ebenso ordnungswidrig.

Die Verunreinigung von öffentlichen Straßen, Anlagen, Wegen und Plätzen durch Hundekot ist unverzüglich und ohne Aufforderung durch den Hundehalter oder die Person, die den Hund ausführt zu beseitigen und anschließend ordnungsgemäß zu entsorgen.

Eine Zuwiderhandlung kann gem. Art. 16 BayStrWG i. V. m. Art. 66 Nr. 1 BayStrWG mit einer Geldbuße geahndet werden.

Unter Berücksichtigung des Bußgeldkatalogs „Umweltschutz“ (Bekanntmachung des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.09.2019, A. 12-A1112-2018/1) Teil 2 Kapitel 1 Nr. 6.1, können Verunreinigungen durch kleine Mengen von Fäkalien wie z. B. Hundekot an Orten, an denen besondere Beeinträchtigungen auftreten, insbesondere auf Gehwegen und Kinderspielplätzen mit einem Bußgeld i. H. v. 20 € – 150 € geahndet werden.

Wir appellieren an die Hundebesitzer, sich Ihrer Verantwortung bewusst zu werden und beim Ausführen Ihrer Tiere für die Umwelt Sorge zu tragen. Die „Hinterlassenschaft“ ist selbst zu beseitigen und nicht anderen zu überlassen. Dafür sollten Hundehalter eine Tüte mitführen oder die öffentlichen Spender für Hundekotbeutel nutzen, die der Markt Sulzbach a.Main aufgestellt hat und den Kot in einem Mülleimer entsorgen. Das Ablegen des eingetüteten Hundekots am Straßenrand o. ä. stellt keine ordnungsgemäße Entsorgung dar.

Wir bitten alle, die einen Hund ausführen, zu beachten, dass Kinderspielplätze, Gehwege, Straßen, landwirtschaftlich genutzte Flächen, Schulhöfe, Schulwiesen, Friedhöfe und sonstige öffentliche Flächen sowie Nachbars Garten und Höfe keine geeigneten Hundetoiletten sind. 

Leider ist Hundekot nicht nur ein geruchsintensives Ärgernis, sondern birgt auch echte Gesundheitsgefahren für Mensch und Tier. Im Hundekot befinden sich oft die Eier von Faden- und Bandwürmern. Diese Parasiten können sich durch den Hundekot auf andere Hunde, andere Tiere und den Menschen verbreiten. Dies geschieht zum Beispiel durch verunreinigten Sand oder Erde, die von Kleinkindern auf Spielplätzen aufgenommen wird. Wenn Hundehalter meinen, eine Wiese sei noch der beste Platz, wo der Vierbeiner sein „Geschäft“ verrichten kann, dann liegt ein Irrtum vor. Zum Leidwesen der Landwirte würde der Hundekot so über das Heu in den Futterkreislauf gelangen, sodass sein Vieh die Nahrung verweigern oder krank werden könnte. 

Letztlich sind wir doch alle an sauberen Grünanlagen und Spazierwegen interessiert, die jeder „gefahrlos“ nutzen kann. Wir hoffen, dass zukünftig durch Rücksichtnahme und Beachtung einiger – im Grunde selbstverständlicher – Hundehalterregeln ein positives örtliches Zusammenleben von Mensch und Tier problemlos möglich sein wird.

Vielen Dank für Ihre Berücksichtigung!

 

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