Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
02.11.2016
Der Markt Sulzbach stellt seit Jahren die Transparent-Mastanlagen in der Ortsdurchfahrt an die örtlichen Vereine unentgeltlich für Veranstaltungsbewerbungen zur Verfügung
Die terminliche Auslastung ist in den letzten Jahren gestiegen und es kam vermehrt zu Terminüberschneidungen und somit zu kurzfristigen Änderungen der genehmigten Sondernutzungserlaubnisse.
Um die terminliche Auslastung der beiden Mastanlagen besser koordinieren zu können wurden folgende Festlegungen für künftige Genehmigungen getroffen:
► Die Belegung wird auf einen Zeitraum von max. 4 Wochen, bei Terminüberschneidungen max. 2 Wochen, beschränkt
► Die Anmeldungen für die gewünschten Belegungen der Mastanlagen müssen bis zum 30.11. des jeweiligen Vorjahres beim Markt Sulzbach eingereicht sein. Später eingehende Anträge können nur noch bedingt berücksichtigt werden
► Die Transparente sollen eine Größe von 6,00 x 0,80 m haben, mit seitlichen Ösen zur Befestigung an den Drahtseilen
► Die Transparente sind eine Woche vor dem genehmigten Zeitraum im Bauhof abzugeben
► Für das Auf- und Abhängen der Transparente durch den gemeindlichen Bauhof wird keine Gebühr erhoben
Die Anträge für die gewünschten Sondernutzungserlaubnisse für 2017 sind dementsprechend bis zum 30.11.2016 beim Markt Sulzbach, Bauamt, einzureichen. Anschließend wird die Planung für das Jahr 2017 mit den zeitlichen Sondernutzungserlaubnissen erstellt und die einzelnen Genehmigungen erteilt. Bei eventuellen Rückfragen, können Sie sich gerne an die Sachbearbeiter wenden.
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