Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
20.07.2020
Jetzt knattern sie wieder - die Motoren der Rasenmäher. Die Marktverwaltung möchte deshalb wieder einmal auf die hierfür geltenden Vorschriften aufmerksam machen.
Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) vom 29. August 2002 ist der Einsatz von Rasenmähern in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten an Werktagen in der Zeit von 20.00 - 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen verboten.
Zuwiderhandlungen können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden. Wir bitten deshalb alle Bürgerinnen und Bürger, beim Betrieb ihrer Rasenmäher unbedingt die genannten Betriebszeiten einzuhalten. Bitte verhalten Sie sich insbesondere während der warmen Jahreszeit besonders rücksichtsvoll gegenüber Ihren Nachbarn und vermeiden Sie bitte auch unnötigen Lärm durch ruhestörende Arbeiten während der Mittagszeit. Bedenken Sie bitte: „Gute Nachbarschaft beginnt mit dem Lärmschutz!“
Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.
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