21.05.2024
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) und der Gutachterausschussverordnung (BayGaV).
Das Landratsamt Miltenberg gibt bekannt, dass die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 nun zur Verfügung stehen. Diese Richtwerte werden durch die Gutachterausschüsse in der Regel für jedes zweite Kalenderjahr ermittelt. Die nächste Anpassung wird somit voraussichtlich zum Stichtag 1. Januar 2026 erfolgen.
Als Bodenrichtwerte bezeichnet man durchschnittliche Lagewerte für den Boden, angegeben in Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche. Sie gelten jeweils für einen abgegrenzten Bereich mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen (Bodenrichtwertzone). Einzelne Grundstücke können allerdings von den Merkmalen und damit auch vom Wert einer Bodenrichtwertzone abweichen – beispielsweise ein reines Gartengrundstück in einem Wohngebiet. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung, sie stellen lediglich Orientierungswerte dar.
Die aktuellen Bodenrichtwerte können kostenfrei durch Auswahl des Themas „Planen und Bauen“ im Bayernatlas über www.bayernatlas.de sowie direkt über www.bodenrichtwerte.bayern.de im Internet eingesehen werden. Darüber hinaus erteilt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses auf Anfrage schriftliche Bodenrichtwertauskünfte. Diese Auskünfte sind gebührenpflichtig und werden in der Regel mit 25 Euro pro Einzelauskunft in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen sind auch im Internetauftritt des Landkreises zu finden.
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