Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
19.01.2021
Hier finden Sie unser Hygienekonzept für die Friedhöfe des Marktes Sulzbach a.Main
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Für die Durchführung von Bestattungen gelten aus infektionsschutzrechtlichen Gründen folgende Regelungen:
1.) Die Teilnahme an Beerdigungen ist nur noch im engsten Familienkreis möglich.
2.) Für die Teilnehmer der Bestattung gilt Maskenpflicht.
3.) Die Türen der Aussegnungshalle müssen während der gesamten Bestattungsfeier geöffnet bleiben, damit ein Luftwechsel stattfinden kann und um das Anfassen der Türen durch die Teilnehmer zu vermeiden.
4.) In der Aussegnungshalle dürfen nur maximal 15 Teilnehmer eintreten. Diese müssen sich auf Stühle setzen, die im Abstand von 1,5 Metern aufzustellen sind. Es gilt Maskenpflicht.
5.) Mikrofone dürfen nur durch eine Person benutzt werden. Bei einer Benutzung durch eine weitere Person sind sie zuvor zu desinfizieren.
6.) Erdwurf und Weihwassergaben dürfen nur von einer Person durchgeführt werden. Bei einer Benutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person sind sie zuvor zu desinfizieren.
7.) Der Beisetzungstermin darf nicht veröffentlicht werden.
Stand 10.12.2020
Stock
Erster Bürgermeister
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Für die Durchführung von Bestattungen gelten aus infektionsschutzrechtlichen Gründen folgende Regelungen:
1.) Die Teilnahme an Beerdigungen ist nur noch im engsten Familien- und Freundeskreis, maximal 25 Personen, möglich.
2.) Für die Teilnehmer der Bestattung gilt Maskenpflicht.
3.) Die Türen der Aussegnungshalle des Friedhofes Sulzbach müssen während der gesamten Bestattungsfeier geöffnet bleiben, damit ein Luftwechsel stattfinden kann und um das Anfassen der Türen durch die Teilnehmer zu vermeiden.
4.) In der Aussegnungshalle dürfen nur maximal 15 Teilnehmer eintreten. Diese müssen sich auf Stühle setzen, die im Abstand von 1,5 Metern aufzustellen sind. Es gilt Maskenpflicht.
5.) Mikrofone dürfen nur durch eine Person benutzt werden. Bei einer Benutzung durch eine weitere Person sind sie zuvor zu desinfizieren.
6.) Erdwurf und Weihwassergaben dürfen nur von einer Person durchgeführt werden. Bei einer Benutzung der berührten Gegenstände durch eine weitere Person sind sie zuvor zu desinfizieren.
7.) Der Beisetzungstermin darf nicht veröffentlicht werden.
Stand 13.01.2021
Stock
Erster Bürgermeister
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