Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
15.03.2023
Hier finden Sie aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Das Bundesverfassungsgericht hat die bisher gültigen Bestimmungen zur Einheitsbewertung als verfassungswidrig eingestuft. Bis 2025 müssen folglich für alle Grundstücke neue Berechnungsgrundlagen auf den Stichtag 01.01.2022 festgelegt werden.
Zur Ermittlung der neuen Berechnungsgrundlagen ist von allen Grundstücksbesitzern eine Grundsteuererklärung einzureichen.
Die Erklärungen können ab dem 01. Juli 2022 elektronisch über das Portal ELSTER abgegeben werden. Sollte eine elektronische Abgabe nicht möglich sein, stehen ab dem 01.07.2022 im Internet und in den Servicezentren der bayerischen Finanzämter Vordrucke bereit, so dass die Erklärung in Ausnahmefällen auch in Papierform eingereicht werden kann.
Die Grundsteuererklärung ist bis zum 31.01.2023 abzugeben.
Die reformierte Grundsteuer ist erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Die neuen Einheitsbewertungen und die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen erfolgen durch die zuständigen Finanzämter.
Der vom Finanzamt festgesetzte Steuermessbetrag wird erst im zweiten Schritt mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert und mit Folgebescheid durch den Markt Sulzbach festgesetzt.
Voraussichtlich wird das Bayerische Landesamt für Steuern im Frühjahr 2022 alle Grundstücksbesitzer durch eine Allgemeinverfügung öffentlich zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Die Finanzämter in Bayern werden voraussichtlich keine individuellen Anschreiben mit Aufforderung zur Abgabe der Grundsteuererklärung versenden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Grundsteuer-Hotline (089 30700077) oder an Ihr zuständiges Finanzamt Obernburg mit Außenstelle Amorbach (Telefonnummer: 09373/202-0).
Weitere Informationen finden Sie hier:
Bayerisches Landesamt für Steuern
- Finanzverwaltung –
Markt Sulzbach a.Main
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