Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
09.07.2021
Hier finden Sie die Pressemitteilung des Marktes Sulzbach a. Main zum geplanten Vorhaben der Firma Raile Bagger & Transport im Gewerbegebiet Am Altenbach
In den letzten Tagen ist im Zusammenhang mit dem geplanten Vorhaben der Firma Raile Bagger & Transport aus Soden im erweiterten Gewerbegebiet Am Altenbach in Sulzbach a. Main der Eindruck entstanden, der Marktgemeinderat habe in nicht-öffentlicher Sitzung ein Beton- und Steinbrecherwerk oder Baustoffrecyclingwerk genehmigt. Dies entspricht in mehrfacher Hinsicht nicht der Wahrheit:
Die Firma Raile mit ihren aktuell sieben Mitarbeitern beabsichtigt die Errichtung eines gewerblichen Bauhofs, der überwiegend der Lagerung von Erdaushub und mineralischen Baustoffen dienen soll. Die geplanten Anlagen zum Sieben und Brechen sind mobil, da sie überwiegend zum Einsatz auf den Baustellen vorgesehen sind. Eine Nutzung auf dem Betriebsgelände für das ausschließlich firmeneigene Material wird durch die Antragsunterlagen sowohl mengenmäßig als auch zeitlich über das gesetzlich geforderte Maß hinaus begrenzt.
Eine Genehmigung dieses Vorhabens ist bislang nicht erfolgt. Der Marktgemeinderat hat, wie bei allen Grundstücksangelegenheiten üblich, in nicht-öffentlicher Sitzung über eine Zusage zum Verkauf von Gewerbegrundstücken an das Unternehmen beraten und entschieden. Die Zusage zum Verkauf wurde, wie auch zuletzt im Ortstermin am 10. Juni kommuniziert, daran gebunden, dass ein Verfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) durchgeführt wird. Erst in diesem Verfahren wird das Vorhaben und seine möglichen Auswirkungen auf Mensch, Umwelt und Natur fachbehördlich durch das Landratsamt geprüft und über eine Genehmigung entschieden. Das gesetzliche Genehmigungsverfahren wird freiwillig als öffentliches förmliches Verfahren nach dem BImSchG durchgeführt.
Das Verfahren wird öffentlich bekanntgemacht. Die Antragsunterlagen sind ab dem Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung für einen Zeitraum von einem Monat im Landratsamt Miltenberg einsehbar. Einwendungen und Bedenken bzgl. einer Beeinträchtigung durch das geplante Vorhaben werden im Rahmen des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt Miltenberg geprüft, berücksichtigt und in einem Erörterungstermin behandelt. Die Auswertung der Ergebnisse bleibt abzuwarten. Ohne eine solche Genehmigung ist der Betrieb der Anlagen nicht möglich.
Unabhängig hiervon fand am 10. Juni eine öffentliche Bürgerinformation im Beisein von Vertretern des Landratsamtes vor Ort statt. Ein früherer Termin war angestrebt, aufgrund der Pandemie jedoch nicht möglich. Ohnehin hat das Genehmigungsverfahren aktuell jedoch noch nicht begonnen. Folglich wurde weder durch den Markt Sulzbach a. Main noch durch das (nach dem BImschG zuständige) Landratsamt Miltenberg bislang über etwaige Erlaubnisse oder Genehmigungen (Betriebserlaubnis, Baugenehmigung o.ä.) beraten und somit erst recht nicht darüber entschieden.
Mit Ausnahme der Entscheidung über einen Grundstücksverkauf für den Fall einer fachbehördlichen Genehmigung nach dem BImSchG wurde seitens der Gemeinde hierzu nichts veranlasst. Insbesondere bleiben die Grenzwerte für Lärm unverändert und sind weiterhin die gleichen gemäß dem seit dem Jahr 2004 rechtskräftigen Bebauungsplan für das Gewerbegebiet. Sie gelten damit ohne Ausnahme für alle dort bereits ansässigen oder künftig sich dort ansiedelnden Betriebe.
Der Marktgemeinderat beabsichtigte bei Art und Auswahl der Gewerbe für das Gebiet Am Altenbach, vor allem auch einheimischen Klein- und mittelständischen Unternehmen die Möglichkeit einer dauerhaften Ansiedelung zu geben. Die Sorgen und Bedenken von Anwohnern bezüglich einer möglichen Beeinträchtigung sind verständlich und werden auch weiterhin sehr ernst genommen.
Sulzbach a. Main, im Juli 2021
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