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Restmüllproblematik

23.07.2024
Gebührenerhöhung, zu wenig Platz in der Restmülltonne? Zu den Hintergründen und Handlungsempfehlungen -->

Sehr geehrte Bürgerinnen, sehr geehrte Bürger des Marktes Sulzbach,


die Leerungsintervalländerung der Restmülltonne hat einige Mitbürger zum Teil sehr aufgebracht. Vorwürfe der versteckten Gebührenerhöhung, aber auch die Bedenken, dass die Behälter für vier Wochen nicht ausreichen würden, wurden leidenschaftlich in den sozialen Medien diskutiert.

Doch was ist an den Vorwürfen dran und wie geht man am besten mit den eingetretenen Veränderungen um?
Einerseits handelt es sich zwar um eine indirekte Gebührenerhöhung, allerdings keine Versteckte. Seit Dezember 2021 wurde im Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz das neue Abfallwirtschaftskonzept für den Landkreis Miltenberg erarbeitet. Beteiligt hierbei waren Vertreter der Parteien, Mitarbeitende der Abfallwirtschaft sowie das Projektbüro teamwerk AG in Beratender Funktion. Über den laufenden Erarbeitungsprozess des Konzeptes sowie über das Endergebnis wurde stetig durch Pressemitteilungen informiert.


Zur Kostensituation in der Abfallwirtschaft im gesamten Bundesgebiet lässt sich sagen, dass die vergangenen Jahre diverse Herausforderungen mit sich brachten. Sei es die Covid-Pandemie, die vor allem die Entsorgungsmengen erhöht hat. Der Ukraine Krieg, welcher die Gas- und Tankpreise immens gesteigert hat (ein reguläres Müllfahrzeug im Betrieb verbraucht ca. 100 Liter Diesel / 100 Km). Gestiegene Lohnkosten durch Mindestlohn- und Tariflohnerhöhungen, aber auch die Aufnahme der Müllverbrennung in den Emissionshandel nach Bundesemissionshandelsgesetz (BEHG) lassen Entsorgungskosten und somit Abfallgebühren steigen, sodass die Kosten mit den bisherigen Gebühren nicht mehr gedeckt werden konnten. Somit war eine Gebührenerhöhung bzw. Anpassung des Entleerungsrythmusses lediglich eine Frage der Zeit.

Doch warum reicht dem Einen das Volumen der Restmülltonne und dem Anderen nicht?

Das Trennverhalten eines jeden einzelnen ist sehr unterschiedlich. Hierbei spielen verschiedene Faktoren eine Rolle: Wie sieht die Wohnsituation (Einfamilienhaus / Mehrfamilienhaus) aus, welche Behälter stehen zur Verfügung (Stichwort Eigenkompostierung)? Aber auch sich jahrelang haltender Irrglauben über vermeintlich richtige Trennvorgänge, nehmen Einfluss auf die Abfallmenge.
Laut der Studie des Umweltbundesamtes "Vergleichende Analyse von Siedlungsabfällen aus repräsentativen Regionen in Deutschland zur Bestimmung des Anteils an Problemstoffen und verwertbaren Materialien" (Link auf Anfrage) aus dem Jahr 2020, wird die graue/schwarze Abfalltonne im Bundesdurchschnitt lediglich mit 32,6 % Restabfällen befüllt. Der Rest besteht aus organischen Abfällen (39,3 %), Wertstoffen (27,6 %) sowie Problemabfällen (0,5 %). Lediglich ein Drittel der Entsorgung über die Restmülltonne ist somit korrekt.
So verantwortungsbewusst die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Marktes auch bereits trennen mögen, besteht dennoch die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Abfallmenge der Restmülltonne durch qualitativeres Trennen verringern lassen könnte.


Wir möchten hiermit daher nochmals einen Überblick darüber geben, welche Abfälle in welcher Tonne zu entsorgen sind:

Papiertonne:                                                                                
– Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Broschüren 
– Briefe, Briefumschläge
– Schreib- und Computerpapier, Formulare
– Schulhefte
– Verpackungen aus Papier, Kartonagen

Biotonne:     
– jegliche Art von Speiseresten, Gemüse, Obst und Salat, Eier-, Kartoffel-, Nuss-, Gemüse-, Obstschalen, Fisch-, Fleisch- und Knochenreste (roh und gekocht)
– Brot- und Backwaren
– Kaffeesatz /-filter, Teeblätter
– Blumen/Pflanzen (ohne Topf)
– Gartenabfälle (Laub, Gras, Baum- und Strauchschnitt)
– Kleintierstreu (Sägespäne, etc.) kein Katzenstreu


Sollten Sie bei der Befüllung der Biotonne Bedenken wegen Geruchsbildung sowie Madenbefall haben, haben wir hier noch zwei Tipps für Sie:
Verpacken Sie den Biomüll stets in altem Zeitungspapier, Küchenrolle oder Biomüllsäcken aus Altpapier. Sollte es dennoch zu Madenbefall kommen, raten wir die Tonne zunächst mit geöffnetem Deckel in der Sonne stehen zu lassen, sodass die Maden von den heimischen Vögeln abgesammelt werden. Zur Vermeidung weiterer Madenbildung bietet Lösch- bzw. Gartenkalk oder Gesteinsmehl eine kostengünstige und vor allem umweltfreundliche Alternative zu Biotonnenpulver. Der Kalk wird bei und zur Vorbeugung von Madenbefall in die Tonne gestreut, um die Flüssigkeiten entsprechend zu binden.

Wertstoffsack "Gelber Sack Plus"
Metall, z.B.: Alufolie, Besteck, Dosen, Töpfe, Nägel
Kunststoff, z.B.: Joghurtbecher, Plastikschüsseln, Blumentöpfe, Spielzeug, Gießkanne
Verbundstoffe, z.B.: Milch- und Getränkekartons
Holzteile, z.B.: Rührlöffel, Holzspielzeug, Flechtkörbe, Holzsteigen
Keine Bauabfälle (z.B. PVC-Rohre, Baustyropor, Dämmmaterialien)

Altglascontainer:
– Flaschen ohne Pfand, Konservengläser, Marmeladengläser
– Kleine Glasverpackungen (z.B. für Gewürze)
– Senfgläser oder sonstiges Verpackungsglas
– Pharmazeutische Glasbehälter
– Kosmetikverpackungen (z.B. Creme, Deoroller)
– Sonstiges Verpackungsglas

Was nichts im Altglascontainer zu suchen hat: Porzellan/Keramik, Hitzebeständiges Glasgeschirr, Behälter aus Bleiglas wie z. B. Blumenvasen, Aschenbecher oder Weingläser, Trinkgläser, z. B. für Wein und Bier, Cognacschwenker, Steingutflaschen, Glühbirnen, Energiesparlampen, LEDs und Leuchtstoffröhren, Fensterglas, Spiegel, Weihnachtsbaumkugeln, Autoscheiben und -lampen, Ceran-Kochfelder

https://www.was-passt-ins-altglas.de/

Elektrokleingeräte:
– Kabelgebundene und kabellose Kleingeräte wie z.B. Fön, Handy und Kopfhörer

Restmülltonne:
– Wegwerfwindeln, Hygienepapiere
– Staubsaugerbeutel, Straßenkehricht, Aschenbecherinhalt, Ruß, Ofenasche, Katzenstreu
– Scherben (Porzellan, Keramik, Ton, Glas)
– Gummi, Schaumgummi
– Tapeten-/ Teppichbodenreste, Malerfolien, Putzlappen
– Handtaschen, Schirme, Gürtel


Hierbei weisen wir darauf hin, dass die Restmülltonne generell die absolut letzte Entsorgungsoption darstellen sollte. Denn es ist viel zu schade Wertstoffe, wie Organik (Bioabfall), Textilien, Verkaufsverpackungen oder verkaufsverpackungsähnliche Stoffe (Metalle, Kunststoffe & Verbundstoffe) in der Restmülltonne ungenutzt zu lassen, sofern diese nicht explizit in anderen Behältern verboten sind (z. B. Fäkalien, Tierkadaver von Kleintieren etc.).
Eine weitere Option zur Reduzierung der Restmüllmenge besteht in der Nutzung der Altkleidercontainer zur Entsorgung von Kleidung, Schuhen und Heimtextilien.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit die Abholung von Altholz, Altschrott, Elektroschrott sowie Sperrmüll beim Landkreis Miltenberg mindestens vier Mal pro Jahr       kostenfrei zu beantragen. Die Anzahl der kostenfreien Abholungen ergibt sich aus der Größe der Restmülltonne.


Nicht zu vergessen sind ebenfalls die Entsorgung von Gartenabfällen über die örtliche Kompostieranlage sowie die Nutzung des Wertstoffhofes Erlenbach. Auf dem Wertstoffhof können Sie eine Vielzahl von Abfällen nach vorheriger Trennung bis zu einer Freimenge von 200 kg kostenfrei entsorgen.

Zusätzlich bietet der Landkreis ebenfalls Windelsäcke sowie Pflegetonnen an, welche für Entlastung der Betroffenen sorgen. In diesem Zusammenhang möchten wir ebenfalls auf die Aufstellung des Windelsackcontainers im Gemeindegebiet Sulzbach voraussichtlich Mitte/Ende Juli 2024 hinweisen.
Sofern Sie auch trotz aller Bemühung der vorbildlichen und korrekten Trennung weiterhin Probleme mit dem Tonnenvolumen Ihrer Restmülltonne haben, sollten Sie ebenfalls prüfen, ob das Tonnenvolumen noch zur Anzahl der Bewohner passt, die ihren Abfall in einer Tonne sammeln. Der Landkreis Miltenberg empfiehlt hier eine Restmülltonnenkapazität von 5 Litern pro Woche pro Person.

Bei kurzfristigen Entsorgungsbedarfsspitzen können Restmüllsäcke gegen eine Gebühr i. H. v. 4,80 € in der Gemeindeverwaltung, beim Landratsamt und den Wertstoffhöfen erworben werden.

Markt Sulzbach a.Main

Umweltbeauftragte

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63834 Sulzbach a.Main
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Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr

Zusätzlich können Termine mit 2-tägiger Anmeldefrist zu folgenden Zeiten telefonisch vereinbart werden:
Montag bis Freitag von 7.00 - 8.00 Uhr+Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr

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