Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
02.02.2018
Der Marktgemeinderat hat auf Antrag der Eigentümer des Anwesens Am Berg 8 a mit Beschluss vom 26.10.2017 einer Bebauungsplanänderung zugestimmt.
Es erfolgt eine Erweiterung des Geltungsbereiches mit Ausweitung der Baugrenzen zum Zwecke der Errichtung eines Bürogebäudes (Gartenstudio/Atelier) im rückwärtigen Grundstücksbereich. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
Im Rahmen der Bebauungsplanänderung sollen auch die angrenzenden Parzellen in den Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung einbezogen werden, um die bestehende Bebauung planungsrechtlich zu sichern. Der Geltungsbereich umfasst demnach die Grundstücke Fl. Nrn. 1823, 1837 und 1838.
Der Bebauungsplanänderungsentwurf mit Begründung wird gem. § 3 Abs. 2 BauGB vom 12.02.2018 bis einschließlich 16.03.2018 im Rathaus Sulzbach a. Main, Zimmer Nr. 20 (Ebene 4) öffentlich ausgelegt bzw. im Internet veröffentlicht.
Zum Bebauungsplanentwurf
Gleichzeitig wird der Flächennutzungsplan im Bereich der Bebauungsplanänderung berichtigt. Gemäß § 4a BauGB erfolgt die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfes.
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, unzulässig ist, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sulzbach a. Main, den 02.02.2018
gez. (Siegel)
Maurer, 1. Bürgermeister
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