Weihnachten 2024
Der Marktgemeinderat und die Marktverwaltung wünschen
Ihnen ein wunderbares, besinnliches Weihnachtsfest!
11.01.2019
Einleiten von Mischwasser durch den Markt Sulzbach im Ortsteil Soden über den Regenüberlauf SOD RÜ Sodentalstraße 101 in den Sodener Bach;
Auslegung der Planunterlagen
Der Markt Sulzbach a. Main hat beim Landratsamt Miltenberg für das Einleiten von Mischwasser im Ortsteil Soden über den Regenüberlauf SOD RÜ Sodentalstraße 101 in den Sodener Bach die Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 WHG, § 15 WHG beantragt.
Die vollständigen Antragsunterlagen werden gem. § Art. 69 Satz 2 BayWG i.V.m. Art. 73 Abs. 3 BayVwVfG für die Dauer eines Monats
vom 14.01.2019 bis einschließlich 14.02.2019
im Rathaus Sulzbach a. Main, Zimmer Nr. 20 (Ebene 4) zur Einsicht ausgelegt.
Etwaige Einwendungen sind beim Markt Sulzbach a. Main, Hauptstr. 36, 63834 Sulzbach a. Main oder beim Landratsamt Miltenberg - Sachgebiet Wasserrecht - vorzubringen. Die Einwendungen müssen spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei einer der vorgenannten Stellen schriftlich eingegangen sein. Alle nach Ablauf dieser Frist vorgebrachten Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, sind ausgeschlossen.
Personen, die Einwendungen erhoben haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Bleibt ein Beteiligter dem Erörterungstermin fern, so kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Sulzbach a. Main, 11. Januar 2019
gez.
(Siegel)
Stock
Erster Bürgermeister
Anlagen:
Anlagen 1- 3
Auslauf
Erläuterungsbericht
Lageplan Kanalisation
Lageplan Textur Wasserrecht
Querprofile
Regenüberlaufbauwerk
Übersichtskarte
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