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Winterdienst 2020; Gewährleistung des Streu- und Räumdienstes in allen Ortsteilen

02.12.2020
Nachdem es am 01.12.20 das erste mal in diesem Jahr geschneit hat, möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer aufmerksam machen.

Nachdem der Winter wieder Einzug gehalten hat, möchten wir an dieser Stelle nochmals auf die Räum- und Streupflicht der Grundstücksbesitzer aufmerksam machen:

Nach den §§ 9 ff der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter“ sind die Gehwege an Werktagen von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr und an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 8.00 Uhr bis 20.00 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte mit geeigneten abstumpfenden Stoffen zu streuen. Die Arbeiten sind tagsüber so oft zu wiederholen, wie es zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlich ist.

Wir bitten alle Eigentümer, den Winterdienst auch an den unbebauten Grundstücken in den Wohngebieten wie auch im Industriegebiet durchzuführen.

Bitte schieben Sie den Schnee jedoch nicht auf die Fahrbahn, sondern bilden Sie kleine Schneehaufen am Gehsteigrand, so dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Abflußrinnen, Hydranten, Kanaleinlaufschächte und Fußgängerüberwege sind bei der Räumung freizuhalten.

Wer sich seiner Räum- und Streupflicht entzieht, muss bei einem Unfall auf der normalerweise von ihm zu bestreuenden Strecke mit Schadensersatzansprüchen rechnen, die ihrer Höhe nach recht bedeutend sein können.

Wir möchten Sie eindringlich bitten:

Passen Sie möglichst Ihr Parkverhalten an die winterliche Situation und den örtlichen Verhältnissen an! Stellen Sie Ihr Fahrzeug wenn möglich nicht auf die Straße, nicht in unübersichtlichen Kurven und nicht im Bereich eines Wendehammers ab, damit ausreichend Platz für die Streufahrzeuge bleibt und somit der Winterdienst problemlos ausgeführt werden kann!

In der Gesamtgemeinde Sulzbach haben wir Behälter mit Streugut verteilt. Wir bitten die Bevölkerung, diese Streubehälter zu benutzen und gegebenenfalls selbst zu streuen. Die Behälter werden von Zeit zu Zeit überprüft; sollten sie jedoch einmal leer sein, bitten wir Sie, sich an den Bauhof, Tel. 06028/9704-0 zu wenden.

Mit etwas Nachsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme werden wir eventuelle Einschränkungen in diesem Winter auch bewältigen.

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-Bauverwaltung-

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Kontakt

Markt Sulzbach a.Main
Hauptstraße 36
63834 Sulzbach a.Main
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Telefon: 06028 9712-0

Öffnungszeiten

Mo.-Fr. 8.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr

Zusätzlich können Termine mit 2-tägiger Anmeldefrist zu folgenden Zeiten telefonisch vereinbart werden:
Montag bis Freitag von 7.00 - 8.00 Uhr+Mittwoch von 18.00 - 19.30 Uhr

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